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Bildungsportal
Schulkritik |
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Organisation
Alle Inhalte des Schulkritik-Portals
(Artikel von Fremdautoren, redaktionelle
Beiträge, Infos, Nachrichten, Mitteilungen
usw.) werden von der Redaktion des als gemeinnützig
anerkannten und eingetragenen Vereins „Schulkritik
e.V.” ausgewählt, verfaßt
oder bearbeitet. Die ehrenamtlich tätigen
Redaktionsmitglieder sind Schüler und
deren Eltern, Lehrer an Schulen / Hochschulen
und interessierte Bürger. Weitere Mitwirkende,
ganz besonders auch Schüler, werden
noch gebraucht. Herzlich willkommen!
Wirtschaftliche Aktivitäten
sind einem gemeinnützigen Verein nur
unter bestimmten Bedingungen und mit Einschränkung
gestattet. Der kommerzielle Bereich (Website,
Werbung etc.) wird auch aus organisatorischen
Gründen vom Schulkritik-Verlag wahrgenommen.
Datenschutz
Informationen
über Mißstände an Schulen
sind ein äußerst sensibles Thema
– um so mehr, weil bei Schulkritik
auch minderjährige Schüler mitwirken.
Persönliche Daten über Mitglieder
sowie vertrauliche und unveröffentlichte
Informationen und e-mail-Adressen werden
von Schulkritik geheimgehalten,
in einer gesondert geschützten, nicht
mit dem Internet verbundenen Umgebung verarbeitet,
gespeichert, verschlüsselt und keinesfalls
an Dritte weitergegeben. Schulkritik
hält sich an die Vorschriften
der Datenschutzgesetze (BDSG, IuTDG), wird
darüber hinausgehend ein Qualitätsmanagement
einrichten, externe Kontrollen durchführen
lassen und sich um das von der Bundesregierung
geplante Datenschutz-Gütesiegel bewerben.
Der Datenschutz ist schon jetzt gewährleistet,
auch wenn sich Schulkritik (online seit
12.10.2008) noch in einer Aufbau- und Probephase
befindet.
Kontakt
Schulkritik
hat derzeit ausschließlich ehrenamtliche
Mitarbeiter. Wir bitten um Kontaktaufnahme
über unser e-mail-Formular (am Ende
dieses Textes) und bemühen uns um eine
baldige Antwort.
Anlaufphase
Die Konzeption von
Schulkritik umfaßt das deutsche
Bildungssystem mit den staatlichen und privaten
Schulen (incl. Vorschulen, Hochschulen).
Internationale Zusammenarbeit, u. a. mit
Österreich (schulkritik.at),
und Austausch mit weiteren EU-Ländern
(schulkritik.eu) wird vorbereitet.
In der mehrmonatigen Anfangs- und Erprobungsphase
liegt der Schwerpunkt auf den zum Abitur
führenden Schulen (Gymnasien).
Mitteilungen
Ein
Portal wie Schulkritik lebt von
Informationen aus der Bevölkerung.
Um die Qualität der Bildung zu erhöhen,
geht Schulkritik mit gutem Beispiel
voran und stellt sehr hohe Anforderungen
an sorgfältige Recherche und den Wahrheitsgehalt
kritischer Beiträge – ganz besonders
bei Vorfällen an Schulen und Vorwürfen
an Personen und Behörden.
Seriosität
Zur Veröffentlichung
vorgesehene Vorgänge müssen der
Wahrheit entsprechen. Nachweise sind vor
allem durch Schriftstücke möglich.
In Konfliktfällen ist es daher ratsam,
sämtliche Vorgänge stets schriftlich
zu dokumentieren. Wünschenswert ist
eine Äußerung oder Stellungnahme
von beiden Konflikparteien. Weitere Absicherung
ist durch Aussagen von gleichfalls betroffenen
Schülern und Eltern denkbar (auch hier,
wenn möglich, schriftlich dokumentieren).
Sind die Nachweise unzureichend, kann sich
evtl. auch Schulkritik in die jeweilige
Angelegenheit einschalten. Versuche des
Mißbrauchs, denen Schulkritik zweifellos
ausgesetzt sein wird, dürften durch
das eingerichtete und ständig aktualisierte
Kontroll- und Prüfsystem rechtzeitig
erkannt und verhindert werden.
Einzuhalten
sind nicht nur die gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere das Persönlichkeitsrecht,
sondern auch weitergehende Aspekte der Ethik
und Moral. Informieren Sie sich bitte über
Ziele
und Konzept
von Schulkritik! |
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Hinweise
für Autoren
Bitte orientieren
Sie sich an den in Schulkritik
eingestellten Webseiten. Beiträge
sollten nicht länger sein als
etwa eine DIN-A4-Seite, Ausnahme:
(populär-) wissenschaftliche
Artikel (evtl. über mehrere Teile).
Die Übersendung erbitten wir
per e-mail mit Anlage, z.B. im Textverarbeitungs-Format,
möglichst mit Illustration (Foto
oder Zeichnung), Abbildung 300 dpi,
Strichzeichnung mindestens 800 dpi;
tif, eps oder jpg.
Beiträge
erscheinen in Schukritik
in redaktioneller Verantwortung oder
unter dem Namen des Verfassers.
Auch anonyme oder pseudonyme Veröffentlichungen
sind möglich – hierbei
ist Schulkritik jedoch aus
rechtlichen Gründen der richtige
Name und die Anschrift des Verfassers
(Urhebers) mitzuteilen. Kontakt zu
Lesern erfolgt nach Wunsch des Autors:
z.B. direkt über eine unter dem
Beitrag angegebene e-mail-Adresse
(mit Schutz vor Spam) oder durch Vermittlung
von Schulkritik.
Schulkritik
ist nicht verpflichtet, für die
Website übersandte Beiträge
zu veröffentlichen. Mögliche
Gründe reichen von „thematisch
unpassend” über „Wortwahl
und Stil” bis hin zu „sachlichen
Fehlern” oder „Verstoß
gegen die Ausschluß-Kriterien”.
Prüfung und Entscheidung erfolgen
durch die Schul-kritik-Redaktion.
Für angenommene Beiträge
erhält Schulkritik vom
Urheber die Verwertungsrechte für
Internet- und Printmedien.
Alle Schulkritik-Mitarbeiter
arbeiten gemeinnützig und ehrenamtlich.
Eine Zahlung von Autoren-Honorar ist
leider nicht möglich. Bereiten
Sie Ihre Veröffentlichung sorgfältig
vor und geben Sie bitte an, auf welcher
Domain des Schulkritik-Portals (z.
B. Schul-, Schüler- oder Elternkritik.de;
auf einer Bundesland-Seite wie z.B.
Schulkritik-NRW.de, Schulkritik-Hessen.de
oder wissenschaftlich in Wirkungsnetz.de)
der Beitrag erscheinen soll. |
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Veröffentlichung
Zahlreiche Inhalte sind von einer
Veröffentlichung auf den Seiten von Schulkritik
ausgeschlossen (Übersicht: nebenstehend
unter „Kriterien”).
Publikationen in Schulkritik haben
vielfache Wirkung und Nutzen:
Die Bevölkerung (einschließlich
der bildungsfernen Schichten) wird stärker in das
Schulsystem eingebunden, Schüler, Eltern und auch
Lehrer verlieren das Gefühl, nicht ernst genommen
zu werden. Desinteresse wird abgebaut und Eigeninitiative
gefördert. Die Verantwortungsfähigkeit nimmt
zu. Außerdem wirken sie vorbeugend und abschreckend
– vergleichbar mit einer Strafandrohung bei Fehlverhalten
– auf Schulbehörden und ihre Bediensteten,
vor allem auf die Schulaufsicht. Unmittelbare Qualitätserhöhung
in den Schulen selbst ist die Folge der „Vermeidung
von Negativ-Berichten” – ein erster Schritt
in Richtung „Fernziel Wettbewerb”. Die Politik
erhält den notwendigen Druck, wirksame Reformen
voranzutreiben und Worten auch Taten folgen zu lassen.
An den Schulen selbst wird der Falschinformation und
Legendenbildung unter Unbeteiligten vorgebeugt, die
bei der derzeitigen Praxis von Geheimhaltung und Vertuschung
von Mißständen die Regel darstellt. Schüler,
Eltern und Lehrer, aber auch die Öffentlichkeit
werden zusammen mit den Tatsachen auch über die
Art und Weise des Konfliktmanagements an der betreffenden
Schule informiert. Es bleibt nicht länger verborgen,
wie Schulaufsicht und politisch geführte Kultusministerien
agieren und reagieren. Reformorientierten Schulen wird
die Möglichkeit geboten, ihre Vorteile und Vorzüge
einer breiten Allgemeinheit zu präsentieren. Schlechte
Schulen können dagegen gemieden werden –
von Schülern und Eltern ebenso wie von den Lehrern.
Die Qualität der einzelnen Schule, der Aufsichtsbehörden
und der Schul- und Bildungspolitik des jeweiligen Bundeslandes
lassen sich anhand realer und konkreter Beispiele von
jedem Bürger selbst beurteilen – ein deutlicher
Unterschied zu den undifferenzierten, undurchsichtigen
und wenig hilfreichen Hitparaden mit „Meinungsrankings”
über Lehrer und Schulen, wie sie auch im Internet
zu finden sind.
Namensnennung
Schulkritik nennt in seinen Veröffentlichungen
keine Namen von Schülern, Eltern
und auch nicht von Lehrern (siehe nebenstehenden Informationsblock).
Orte und Schulen werden stets genannt (Ausnahme: in
begründeten Fällen). Verantwortliche Personen,
die aufgrund ihrer Amtsstellung oder Funktion in der
Öffentlichkeit und in den Medien bei verschiedensten
Anlässen präsent sind – in der Hierarchie
ab Schulleiter aufwärts – dürfen auch
namentlich genannt werden. Wer Verantwortung für
die Erziehung von vielen hundert Kindern und Jugendlichen
fremder Eltern übernommen hat, auf Schul-Homepages
verantwortlich zeichnet und öffentlich Erklärungen
abgibt oder abzugeben berechtigt ist, hat sich nach
geltender Rechtsprechung auch der öffentlichen
Kritik zu stellen.
Namen
und Kontaktdaten von Lehrern im Internet
Die Frage, ob der Name eines
Beamten (oder Angestellten im öffentlichen Dienst),
seine Zuständigkeit, dienstliche Telefonnummer
und e-mail-Adresse auch gegen seinen Willen im Internet
veröffentlicht werden dürfen, ist vom Verwaltungsgericht
Neustadt a.d.W. (AZ 6 K 1729/06.NW) am 6.2.2007 eindeutig
bejaht worden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn Belästigung
oder Beeinträchtigung am Arbeitsplatz zu befürchten
sind.
Dienstliche Daten von Lehrern
dienen der Möglichkeit einer Kontaktaufnahme, insbesondere
für die Eltern (Erziehungsberechtigte). Die o.
g. Daten gehören auch nicht zum geschützten
Inhalt der Personalakten, weshalb die Dienststelle solche
Mitarbeiterdaten auch in Plänen und Verzeichnissen
veröffentlichen darf.
Seit Juni 2005 gilt zudem das
Informationsfreiheitsgesetz (IFG, BT-Drs. 15/4493 und
BT-Drs. 15/5606), in dessen Internet-Klausel (§
11 Abs. 3) die Behörden gehalten sind, Informationsverzeichnisse
und vorhandene Organisations- und Aktenpläne über
das Internet zugänglich zu machen.
Derzeit sind leider noch nicht
alle Schulen bereit, ihre Schul- und Lehrerdaten im
Internet zu veröffentlichen.
feedback@schulkritik.de
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Werteorientierung und
Jugendschutz
Keine
Werbung in „Schülerkritik.de”
Die Redaktion von Schulkritik
e.V. – verantwortlich für den Inhalt des
Schulkritik-Portals – hat entschieden,
die Möglichkeit der Werbung auf
den Schülerseiten
nicht wahrzunehmen. Werbeanzeigen würden
das Erreichen der Ziele von Schulkritik allein in finanzieller,
nicht jedoch in ideeller Weise erleichtern. Auch die
übrigen Seiten des Internet-Portals beachten das
Wohl der Kinder und Jugendlichen, wobei noch weitere,
über die Bestimmungen des JMStV hinausgehende Selbstbeschränkungen
bestehen (z. B. bei der Auswahl der Firmenwerbung auf
den übrigen Seiten des Schulkritik-Portals).
Verboten nach den Bestimmungen
im JMStV (Jugendmedienschutz-Staatsvertrag) wäre
z. B. lediglich solche Werbung, mit der die Unerfahrenheit
von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt wird, die ihre
Entwicklung beeinträchtigt (umfangreicher Index
mit zahlreichen Beispielen, u.a. Gewalt, Pornographie)
und die u.a. körperliche oder seelische Schäden
bewirken kann (z.B. Tabak- / Alkoholwerbung). Selbstverständlich
wird von Schulkritik auch das Jugendschutzgesetz beachtet.
Die betreffenden Gesetzestexte finden Sie auf der Website
des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend: www.bmfsfj.de

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Werbung ?
hat in unserer
Gesellschaft eine wichtige Funktion. Sie informiert
die Kunden über das vielfältige Warenangebot
und hilft ihnen, den Überblick zu behalten. Der
Anbieter kann die eigenen Produkte und Dienstleistungen
bekannt machen und sich von Konkurrenten absetzen.
Schließlich soll die Werbung auch Bedürfnisse
wecken, also zum Konsum animieren und den Umsatz steigern.
Das Wachstum stärkt die Volkswirtschaft, vergrößert
unseren Lebensstandard und hilft, die in der Bankenkrise
verzockten Milliarden wieder hereinzuholen.
| Das
Schulkritik-Portal kann mit den Einnahmen
aus der Werbung diese Webseiten gestalten und
veröffentlichen – natürlich
nur dann, wenn die Anzeigen und Angebote von
den Lesern auch beachtet und genutzt werden!
Bestellungen
oder Anfragen lassen sich über
die Anzeigenwerbung von Schulkritik
erledigen.
Helfen
Sie uns! Unsere Schüler danken es Ihnen! |
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K r i t e r i e n
Das Schulkritik-Portal
veröffentlicht auf seinen Webseiten keine
Inhalte,
die folgenden
Kriterien entsprechen:
Sprachgebrauch
– Beleidigende oder sexualisierte Sprache, derber
Sprachgebrauch und Gotteslästerung;
Diskriminierung
jeglicher Art (Personen, Minderheiten, Kranke und Behinderte,
Volksgruppen, Religionsgemeinschaften usw.);
Positive Darstellung
der Verwendung von Drogen, Glücks- und Computerspielen,
Waffen, Tabakwaren oder Alkohol, wenn die Gefahr von
Sucht und Mißbrauch besteht;
Gewaltdarstellungen und
Gewaltverherrlichung wie Blut und Blutvergießen,
Tötung von Menschen und Tieren, Sexuelle Gewalt
/ Vergewaltigung, absichtliche Verletzung von Menschen
und Tieren sowie Sachbeschädigung mit Vorbildcharakter;
Nacktdarstellungen
– Sexuell stimulierende Inhalte, Darstellung von
Genitalien, Brüsten, Geschlechtsakt usw.;
Schlechte Beispiele
– Inhalte, die Kinder oder Jugendliche beeinträchtigen
oder ihnen ein schlechtes Beispiel setzen können.
Hierzu gehört auch das Leugnen oder die positive
Verklärung von Völkermord und nachgewiesenen
Verbrechen gegen die Menschlichkeit (Deutschland betreffend
insbesondere: Nationalsozialismus und DDR).
Chat –
einschließlich des gemäßigten, für
Kinder und Jugendliche geeigneten Chat;
Gesetzwidriges Verhalten
– Inhalte, die mit den Menschenrechten
oder den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland unvereinbar
sind. |
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aus dem Beitrag:
Schulkritik
stellt sich vor
(Teil
2: Grundlagen und Methoden)
Die
Fristen-Methode
Bei Beschwerden muß mit
einer Bearbeitungsdauer der Schulbehörden von bis
zu mehreren Monaten gerechnet werden. Wird dann noch
Widerspruch eingelegt oder kommt es gar zur Klage, sind
bis zu einer Entscheidung einige Jahre vergangen und
betroffene Schüler haben die Schule bereits verlassen.
Würde bei der Berichterstattung von Schulkritik
ebenso verfahren wie zu Anfang, ließen sich die
angestrebten Ziele nicht verwirklichen. Schulkritik
e.V. hat jedoch in zahlreichen Gesprächen –
auch mit Lehrern, Schulleitern und Verwaltungsbeamten
– eine praktikable Lösung gefunden:
Schulkritik empfiehlt,
Behörden und Politikern in solchen Fällen
feste, zeitlich angemessene Bearbeitungsfristen zu setzen,
die ein jeder Bürger z. B. vom Finanzamt kennt
und unbedingt befolgen sollte. Am Tag nach Fristablauf
werden (evtl. mit erneuter Fristsetzung) weitere Maßnahmen
eingeleitet, die – im behördlich-politischen,
nicht jedoch im persönlich-privaten Umfeld –
als „peinlich” oder „äußerst
unangenehm” empfunden werden und mit erheblichem
Arbeitsaufwand verbunden sind (Dienstaufsichtsbeschwerde,
nächste Beschwerdeinstanz, Kontakt mit Schülern
und Eltern, Politikern und Öffentlichkeit, evtl.
Einreichen einer Klage oder Strafanzeige usw.). Gleichzeitig
könnte die Angelegenheit im Internet erscheinen,
was den Druck noch zusätzlich erhöht. So werden
die Schulbehörden wie auch die vom Bürger
gewählten Volksvertreter zur Beachtung jener Regeln
erzogen, zu deren Einhaltung sie selbst den Bürger
verpflichtet haben.
Und die Methode funktioniert:
Details im Absatz „Es funktioniert” auf
der Schulkritik-Eingangsseite. |
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Göttinger Erklärung
zum Urheberrecht
für Bildung und Wissenschaft
vom 5. Juli 2004
Schulkritik e.V. hat die
Göttinger Erklärung unterzeichnet (mehr Infos in
www.urheberrechtsbuendnis.de
);
Auszüge:
„In einer digitalisierten
und vernetzten Informationsgesellschaft muss der Zugang zur
weltweiten Information für jedermann zu jeder Zeit von
jedem Ort für Zwecke der Bildung und Wissenschaft sichergestellt
werden! ”
„Bei der Umsetzung
der Richtlinie 2001/29/EG in das Urheberrecht hat der Gesetzgeber
bisher vornehmlich die Belange der Rechteverwerter zur kommerziellen
Nutzung der digitalen Medien und der Netze als zusätzliche
Vertriebswege berücksichtigt. Im Vordergrund standen
vor allem die Vermeidung von Risiken für die private
Rechteverwertung und nicht die Nutzung der mit den neuen technischen
Medien verbundenen Chancen für die Allgemeinheit. Dies
gilt insbesondere für den Bereich von Bildung und Wissenschaft.
Die Informationsgesellschaft bietet hier neue Potenziale der
Wissensvermittlung und der Zusammenarbeit von Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftlern. Die Nutzung dieser neuen Möglichkeiten
ist im globalen Kontext ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.”

Kontakt
(e-mail
an Schulkritik):
Datenschutz-Hinweise: Bei Schülern
genügt der Vorname (es braucht
nicht der richtige zu sein!), e-mail ist
nur für unsere Antwort erforderlich (bleibt bei
uns, wird garantiert nicht weitergegeben!); Bundesland
und Ort erleichtern die Einordnung und Bearbeitung
(Bildung ist Ländersache!). Angaben von Lebensalter,
Schule und Schulform (z. B.
Realschule, Gymnasium) wären evtl. hilfreich, bei
Erwachsenen ergänzende Angaben (z.B. „Eltern”)
oder Beruf (z.B. „Lehrer”
oder „Kultusminister”). Falls wir zurückrufen
sollen, dann bitte eine Telefonnummer
angeben – mehr zum Datenschutz unter „Mitmachen!”.
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