Nicht
ohne Stolz!
„Rufmord”
oder „Bloßstellung” sind durch
Schulkritik nicht zu befürchten.
In der Regel sind zum Zeitpunkt einer Veröffentlichung
„die Fronten bereits geklärt”.
Angesagt ist somit nicht Vertuschung, ein Gegenteil
von Bloßstellung, sondern die kritische
Betrachtung von Bekräftigungen: Lehrer,
Schulleiter, Schulaufsicht oder Kultusministerien,
die eine Entscheidung als richtig ansahen und
diese im nachfolgenden Beschwerde- oder Diskussionsprozeß
auch weiterhin verteidigten, hatten ausreichend
bekräftigt, daß sie voll dahinter
stehen. Dies kann dann auch die Öffentlichkeit
erfahren! Oder anders formuliert: In der Regel
sind die Verantwortlichen stolz
auf ihr Verhalten, ihre (pädagogischen)
Maßnahmen oder Entscheidungen, die sie
für korrekt, angemessen, vertretbar oder
den Vorschriften entsprechend als richtig empfinden.
Diesen Eindruck vermittelten auch jene Hessische
Schulen, die in Schulkritik den Anfang
machten.
Von der Disqualifizierung
einer einzelnen Schule – was den Fortbestand
dieser Einrichtung gefährden könnte
– kann bei Schulkritik keine
Rede sein. Wie die hessischen Vorfälle
zeigen, wurden diese keineswegs von allen Eltern
als negativ empfunden. Hier standen nicht nur
sämtliche Lehrer, sondern auch viele Eltern
und einige ihrer Wortführer (von Beruf:
Lehrer) hinter den angewandten Methoden, Vorgehensweisen
und durchgeführten Strafmaßnahmen.
Ihren Kindern fielen diese Eltern mit Äußerungen
wie „Lehrer sollen streng durchgreifen!”
„Ruhig mal hart anfassen” oder „Wir
wollen nichts damit zu tun haben” und
„Lieber schnell vergessen” in den
Rücken. – Fordern nicht auch Eltern
mit zweifelhaften Wertvorstellungen das Recht,
aus einem vielfältigen Angebot die ihnen
zusagende Schule auszuwählen? Was wäre,
wenn es nicht auch passende Schulen für
die Kinder jener Lehrer gäbe, die sich
zum Nachteil Anderer fehlverhalten? Arme Schüler!
Eine Differenzierung in
„gute” und „schlechte”
Schulen ist mit Schulkritik weder denkbar
noch machbar.
„Das Entstehen
einer Zweiklassengesellschaft im Bildungswesen,
mit „guten” Schulen hier und „schlechten”
Schulen dort, darf der Staat nicht dulden;
er muß einer solchen Entwicklung energisch
und mit allen geeigneten Mitteln entgegentreten.”
(Zit. aus: Bildung neu denken! Das juristische
Konzept; S. 114 – siehe Forum).
Doch dies steht nur auf
dem Papier, denn die „Zweiklassengesellschaft
Bildung” ist bereits real. Der Staat tritt
fehlender Chancengleichheit keineswegs „energisch
entgegen”, sondern beschränkt sich
darauf, die Bürger mit Strukturveränderungen
von den eigentlichen Problemen abzulenken. Die
Differenzierung in „gut” und „schlecht”
durch staatliche Stellen ist längst vollzogen:
Frau Bundesbildungsministerin Annette Schavan
zeichnet zwar „die beste Schule Deutschlands”
mit dem „Deutschen Schulpreis” aus,
wird sich aber hüten, als abschreckendes
Beispiel auch die „schlechteste Schule”
zu nennen – obwohl dies ebenso sinnvoll
wäre: Wo es „die beste” gibt,
gibt es auch „die schlechteste”!
Solange jedoch die Unzulänglichkeiten
nur allgemein bemängelt und im Detail verdeckt
behandelt werden, ist offiziell „kein
Handlungsbedarf” erkennbar. Solche „Details”
sind jedoch das Thema von Schulkritik, wobei
die Betonung auf „Vielfalt” und
„Wettbewerb” liegt. Auch hier lassen
sich Unterschiede darstellen, die sich jedoch
oberhalb einer die Chancengleichheit bewahrenden
„Grundversorgung mit Bildung” bewegen
müssen.
Die
Fristen-Methode
Bei Beschwerden muß
mit einer Bearbeitungsdauer der Schulbehörden
von bis zu mehreren Monaten gerechnet werden.
Wird dann noch Widerspruch eingelegt oder kommt
es gar zur Klage, sind bis zu einer Entscheidung
einige Jahre vergangen und betroffene Schüler
haben die Schule bereits verlassen. Würde
bei der Berichterstattung von Schulkritik
ebenso verfahren wie zu Anfang des Projekts,
ließen sich die angestrebten Ziele nicht
verwirklichen. In zahlreichen Gesprächen
– auch mit Lehrern, Schulleitern und Verwaltungsbeamten
– ist hierzu folgende Lösung gefunden
worden:
Schulkritik empfiehlt,
Behörden und Politikern in solchen Fällen
feste, zeitlich angemessene Bearbeitungsfristen
zu setzen, die ein jeder Bürger z. B. vom
Finanzamt kennt und unbedingt befolgen sollte.
Am Tag nach Fristablauf werden (evtl. mit erneuter
Fristsetzung) weitere Maßnahmen eingeleitet,
die – im behördlich-politischen,
nicht jedoch im persönlich-privaten Umfeld
– als „peinlich” oder „äußerst
unangenehm” empfunden werden und mit erheblichem
Arbeitsaufwand verbunden sind (Dienstaufsichtsbeschwerde,
nächste Beschwerdeinstanz, Kontakt mit
Schülern und Eltern, Politikern und Öffentlichkeit,
evtl. Einreichen einer Klage oder Strafanzeige
usw.). Gleichzeitig könnte die Angelegenheit
im Internet erscheinen, was den Druck noch zusätzlich
erhöht. So werden die Schulbehörden
wie auch die vom Bürger gewählten
Volksvertreter zur Beachtung jener Regeln erzogen,
zu deren Einhaltung sie selbst den Bürger
verpflichtet haben.
– weiter
in Teil 3 –
pdf
/ A107 / 16.10.08 |