Streitschlichtung in Schulen: Wer macht was und wie erfolgreich?
 

Bildungsportal Schulkritik

 

Streitschlichter in Schulen? – der große Bluff!

Konfliktmanagement?

Streitigkeiten sind an Schulen unvermeidbar. Es gab sie schon immer und wird sie auch in Zukunft geben. Bei solchen Konflikten – unterhalb der Grenze zur Straftat und gefährlichen Gewalt – ist „Streitschlichtung“ angesagt und Politiker loben „die von ihnen erzielten“ Erfolge – ein Minenfeld für Schüler, Eltern und Lehrer!

Als Streitschlichter eignen sich zunächst die Schüler selbst. Im Rahmen von Schul-Mediationsprojekten wird einigen die „ehrenvolle“ Aufgabe übertragen, unter ihren Mitschülern zu vermitteln (Schüler-Mediatoren) und notfalls Lehrer einzuschalten.

Diese sind dann frühzeitig unterrichtet und können, falls erforderlich, gleich mit der Notengebung in „Betragen“ oder „Sozialverhalten“ reagieren. Unter ihren Mitschülern sind solche „Streitschlichter“ verständlicherweise nicht überaus beliebt, was wiederum zur Folge hat, daß für diesen Job nach kurzer Zeit kein Schüler mehr zu finden ist. Außerdem ließen sich früher vermutete Effekte wie die Verbesserung des Schulklimas oder ein Rückgang von Gewalthandlungen nicht nachweisen (Nur bei den Streitschlichtern selbst war eine Verbesserung des Sozialverhaltens feststellbar).

Weitere Streitschlichter sind die Eltern. Sie wählen aus ihrer Mitte einen Elternbeirat, der diese Aufgabe naturgemäß zu übernehmen hat. Doch leider erweisen sich viele Elternbeiräte mit einer solchen Aufgabe überfordert, weil dies ihre Fähigkeit zur Ausrichtung von Grillabenden übersteigt oder – was sehr häufig vorkommt – sie selbst der Lehrer-Berufsgruppe angehören und in ihrer Zwitterfunktion als Lehrer und Elternvertreter befangen sind oder sich befangen verhalten. Jene Elternbeiräte, die schwache Schüler ihr eigen nennen, haben zumeist größte Hemmungen, sich in Konflikfällen mit Lehrern und Schule anzulegen. Solche Fälle enden allzu oft in einer häßlichen Schleimspur, auf der vor allem Schüler und Eltern ausrutschen.

 

Schweigepflicht

Die Schweigepflicht bindet Angehörige verschiedener Berufsgruppen, fremde Geheimnisse, die ihnen bei der Berufsausübung anvertraut worden sind, nicht unbefugt zu offenbaren (§ 203 StGB; Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr). Strafbar ist nur das unbefugte Offenbaren eines Geheimnisses. Beamte oder Angehörige des öffentlichen Dienstes unterliegen in dienstlichen Angelegenheiten stets der Schweigepflicht.

Die Schulleitung kann aus sachlich begründetem Anlaß Einblick in Unterlagen nehmen. Das Gesetz sieht in einigen Fällen vor, daß der Berater verpflichtet ist, das Geheimnis auch gegen den Willen des Klienten zu offenbaren (z. B. bei Straftaten)!

Nicht identisch mit der Schweigepflicht nach dem Strafgesetzbuch ist das Zeugnisverweigerungsrecht. Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer besitzen kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Auf der Seite der Lehrer existieren sodann „Vertrauens-“, „Verbindungs-" oder „Beratungslehrer“ – überflüssige und praxisferne Einrichtungen, wie sie nur von Bürokraten erfunden werden konnten. Die Vertrauenswürdigkeit wird hierbei durch die Übertragung einer Aufgabe (!) bewirkt. Und wer vertrauenswürdig ist, entscheiden dann ein Rotationssystem, Gremien oder die Schulleitung. Es ist die Daseinsberechtigung der Vertrauens- und Verbindungslehrer, dem Staat als Nachweis zu dienen, im Schulsystem an alles gedacht zu haben. Außerdem erfährt der Lehrer unter dem irreführenden Begriff des „Vertrauens…“ so manches, was ihm ansonsten verborgen geblieben wäre. Zudem besteht die allerhöchste Gefahr, an einen jener Lehrkräfte zu geraten, denen selbst die psychologische Behandlung anzuraten ist – nach Mitteilung des Bundesverbands Deutscher Psychologen handelt es sich hierbei um mehr als 80% (!) aller Lehrer (nähere Erläuterungen im nebenstehenden Begleittext). Schüler, die einen Vertrauenslehrer aufsuchen, gehen somit ein sehr hohes Risiko ein, denn sie können dessen Persönlichkeit nicht einschätzen und vor allem nicht wissen, wie dieser reagieren wird und welche Folgen sich daraus für sie selbst ergeben. Tipp für Schüler: Niemals von sich aus einen Vertrauenslehrer aufsuchen! Immer erst mit den Eltern reden und die Angelegenheit in Ruhe überlegen. Es gibt fast immer bessere und wirkungsvollere Lösungen!

 

An Schulen, in den Schulämtern oder extern zugeordnet (bundesweit sehr unterschiedlich) stehen zusätzlich Sozialarbeiter, Sozial- oder Schulpädagogen zur Verfügung. Hier gilt zunächst dasselbe wie bei den Vertrauenslehrern: Vorsicht mit der vorschnellen Preisgabe persönlicher Informationen – nicht alle Helfer sind staatlich anerkannt und unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB! Sozialpädagogen sind für die Streit- und Konfliktlösung ausgebildet, doch vielfach unzumutbar überlastet. Von Schule und Schulamt wird ihre Existenz den Schülern und Eltern gegenüber gerne verschwiegen, denn Konflikte werden durch ihre Weiterreichung aufgeblasen und hinausgezögert, was der schulischen Interessenlage gerade nicht entspricht. Es geht viel schneller und einfacher, Streitfälle mit den Instrumenten von Amt und Macht zu beenden.

Schulpsychologen sind „Teil des öffentlich verantworteten Bildungswesens gemäß Grundgesetz (Art. 7.1) und etwas anders organisiert (Regelung in den Schulgesetzen der Bundesländer). Sie verstehen sich weniger als Streitschlichter, sondern mehr als psychologischer Fachdienst für alle am Schulbetrieb beteiligten Personen, unterliegen der Schweigepflicht nach §203 StGB und betonen ihre neutrale Position. Doppelqualifikation (Psychologe/Lehrer) ist nicht selten. Häufigste Arbeitsgebiete sind Schulverweigerung, Lern- und Leistungsstörungen. Die Beratung ist freiwillig und kostenfrei. Hilfesuchende Schüler oder Eltern müssen sich in der Regel selbst darum bemühen (www.schulpsychologie.de ). Auch hier ist es sinnvoll, sich die Preisgabe familiärer Informationen genau zu überlegen. In einem Merkblatt (pdf-Fassung) wird jedoch ehrlich darauf hingewiesen: „ Sie können jederzeit ein deutliches «STOPP» sagen, wenn Ihnen eine Frage zu dicht kommt!“ Das Angebot für verzweifelte Schüler, Eltern oder Lehrer sollte häufiger in Anspruch genommen werden, doch ist auch dieser Dienst hoffnungslos überlastet und von Mittelkürzungen bedroht.

Reine Zeitverschwendung und hoch gefährlich ist der Weg zum Schulamt. Hier genau sitzen jene Bürokraten, von denen behauptet wird, sie machen Lehrern, Schülern und Eltern das Leben unnötig schwer. Da sie neben dem Schulleiter eine besondere Fürsorgepflicht für die Staatsbediensteten einer Schule wahrnehmen, sind sie keineswegs als unabhängige Ansprechpartner, sondern als knallharte Interessenvertreter von Staat und Lehrkräften anzusehen. Eltern, die bei Konflikten in aller Einfalt dennoch auf die Hilfe eines Schulamts hoffen, sollten mit der Preisgabe vor allem von persönlichen Daten höllisch aufpassen, denn es droht auch hier der Bumerang-Effekt: ihre rausgeplauderten Informationen lassen sich auch gegen sie selbst verwenden!

Was ist zu tun? Schüler brauchen Konflikte, um erwachsen zu werden! Lehrer müssen wie auch ihre Schüler und manche Eltern die Kritikfähigkeit erlernen und alle sollten zielstrebig darauf hinarbeiten, die eigenen Konfliktlösekompetenzen zu stärken.

Konflikte sind daher nicht zu vermeiden (Arbeitsentlastung) oder unter den Tisch zu kehren (Wunsch der Politiker), sondern zu lösen (Mehrbelastung für Lehrer), auf ein gesundes Maß zu reduzieren (Arbeit sparend) und notfalls öffentlich zu diskutieren (Angstvorstellung von Schulen und Behörden). In der Schule kann die Einrichtung eines Konfliktmanagementsystems – hierzu gibt es eine Fülle an wissenschaftlicher Literatur – zumindest helfen, die Probleme zu artikulieren und geregelte Verhaltensweisen anzustreben.

Über 80 % der Lehrer sind nicht in der Lage, mit den Anforderungen so umzugehen, daß ihre Gesundheit erhalten bleibt.

„Gute Schule – gesunde Schule” – So hieß das Thema auf dem 18. Bundeskongreß der Schul-Psychologen (24.–26.9.2008 in Stuttgart). Im Mittelpunkt stand wegen ihrer „enormen Bedeutung für die Bildung und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen” die Gesundheit der Lehrer. Vorsitzender Stefan Drewes: „Wir wollen die anstehenden Reformen im deutschen Bildungswesen optimal unterstützen und begleiten und die Öffentlichkeit stärker für die Problematik sensibilisieren".

Im Bundesdurchschnitt ist ein Schulpsychologe für 14.500 Schüler plus 1.600 Lehrer zuständig. „In Konkurrenz mit hilfebedürftigen Schülern haben Letztere immer Priorität”. „Weniger als 20 % der Lehrer sind laut jüngsten Untersuchungen in der Lage, mit den Anforderungen so umzugehen, daß ihre Gesundheit erhalten bleibt.

Mehr als 80% der Lehrer, die unsere Schüler derzeit unterrichten, sind danach nicht in der Lage, Arbeit und Gesundheit in Einklang zu bringen und sollten sich in psychologische Behandlung begeben. Ist noch keiner der Lehrer auf die Idee gekommen, daß dies auch außerhalb des schulpsychologischen Dienstes möglich ist? Was denken eigentlich jene Eltern, die ihre Kinder dem problematischen „über 80%-Anteil” der Lehrer zur Miterziehung anvertrauen?

Psychologen scheinen die Chance zur Heilung positiv zu beurteilen, denn immerhin schaffen knapp 20% der Lehrer ihre Arbeit auch ohne Hilfe eines Psychologen.

(Zitate: aus Pressemittt. 09/08 des bdp: www.bdp-verband.org ).

Erfolgreiche Streitschlichtung ist weniger ein technisch-organisatorisches Problem, sondern nahezu ausschließlich von der Persönlichkeit und Arbeitsweise jener Personen abhängig, die damit befaßt sind. Daß es auch viele positive Beispiele geben soll, läßt hoffen! Schulkritik bittet seine Leser, darüber zu berichten.

Kommt auch eine Rückmeldung aus der Politik, in der erklärt wird, warum Deutschland bei der Versorgung mit Schulpsychologen das Schlußlicht in Europa bildet? Oder ist keiner zuständig? Wird sich das Verhältnis „1 Schulpsychologe auf 16.100 Schüler und Lehrer” verbessern? Niemand ist so unverschämt, gleich russische (1 Schulpsychologe auf 600 Schüler) oder italienische Verhältnisse (1 : 500) zu verlangen. Auch die WHO (Weltgesundheitsorganisation) gibt sich erheblich bescheidener und nennt nur eine Obergrenze von 1 : 2.500 Schüler (ohne Lehrer). Sollte etwa davon auszugehen sein, daß Lehrer auch außerhalb des Schulpsychologischen Dienstes Hilfe finden können und dieser vor allem für die Schüler da sein sollte?

Anzeige-Zeile:

In Deutschland zeigen 20 % der Schüler mittlere bis schwere Auffälligkeiten (aggressives und unaufmerksames Verhalten, Konzentrationsmängel, Ängste, Rückzug, Kontaktschwierigkeiten …). Rechnet man 80 % jener Lehrer hinzu, die psychologische Hilfe nötig hätten, ergibt sich ein Mangel von wieviel Prozent? Unser Bildungssystem wird auch hierzu eine schnelle Antwort finden. Doch nicht aufgeben – irgendwann kommt jemand auf die Idee, anstelle beliebiger Lösungen erst einmal die Fragestellung zu ändern!

pdf / A106 / 16.10.08



www.schülerkritik.de (16.10.08)

Couragierte Schüler als Vorbilder

Einmischen und mitmischen (Schülerbeitrag, 14 Jahre)

Wer die Bildung und Ausbildung der Kinder und Jugendlichen eines Landes bestimmt und kontrolliert, sichert sich die Macht! Nach diesem Grundsatz handeln alle Staaten – natürlich in einer sehr verschiedenen Art und Weise. So versuchen z. B. totalitäre Regimes, ihre Ideologien und Vorstellungen schon den Jüngsten zu vermitteln, da …weiter


www.elternkritik.de (16.10.08)

„Geschützte Grausamkeit” statt „körperlicher Folter”?

Lehreraggressionen gegen Schüler (Teil 1)

Agressives Verhalten von Schülern ist ein zentrales Thema der Lehrerausbildung. Lehrer müssen lernen, Ursachen und Auslöser aggressiver Verhaltensweisen einzuschätzen und verantwortlich zu reagieren. Daß jedoch auch Lehrer ihre eigenen Aggressionen an Schülern auslassen, wird allzu selten thematisiert.weiter


www.lehrerkritik.de (16.10.08)

Machtverlust? Kritikfähigkeit?

Zwang zur Neuorientierung

Wie alle Menschen wird auch die Berufsgruppe der Lehrer von der Gesellschaft an bestimmten Prinzipien gemessen und danach charakterisiert. Dies spiegelt sich stets auch in Verhaltensweisen wider. Eine zentrale Rolle spielt die Ausübung von „Macht“ gegenüber Kindern und Jugendlichen. Doch wenn sich Schüler und Eltern immer selbstbewußter verhalten, droht Machtverlust– mit Zwang zur Neuorientierung!weiter

 

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