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Streitschlichter
in Schulen? – der große Bluff!
Konfliktmanagement?
Streitigkeiten sind
an Schulen unvermeidbar. Es gab sie schon immer
und wird sie auch in Zukunft geben. Bei solchen
Konflikten – unterhalb der Grenze zur Straftat
und gefährlichen Gewalt – ist „Streitschlichtung“
angesagt und Politiker loben „die von ihnen
erzielten“ Erfolge – ein Minenfeld für
Schüler, Eltern und Lehrer!
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| Als
Streitschlichter eignen sich zunächst die
Schüler
selbst. Im Rahmen von Schul-Mediationsprojekten
wird einigen die „ehrenvolle“ Aufgabe
übertragen, unter ihren Mitschülern
zu vermitteln (Schüler-Mediatoren) und
notfalls Lehrer einzuschalten. |
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Diese sind dann frühzeitig
unterrichtet und können, falls erforderlich,
gleich mit der Notengebung in „Betragen“
oder „Sozialverhalten“ reagieren. Unter
ihren Mitschülern sind solche „Streitschlichter“
verständlicherweise nicht überaus beliebt,
was wiederum zur Folge hat, daß für diesen
Job nach kurzer Zeit kein Schüler mehr zu finden
ist. Außerdem ließen sich früher
vermutete Effekte wie die Verbesserung des Schulklimas
oder ein Rückgang von Gewalthandlungen nicht
nachweisen (Nur bei den Streitschlichtern selbst war
eine Verbesserung des Sozialverhaltens feststellbar).
Weitere Streitschlichter sind
die Eltern.
Sie wählen aus ihrer Mitte einen Elternbeirat,
der diese Aufgabe naturgemäß zu übernehmen
hat. Doch leider erweisen sich viele Elternbeiräte
mit einer solchen Aufgabe überfordert, weil dies
ihre Fähigkeit zur Ausrichtung von Grillabenden
übersteigt oder – was sehr häufig
vorkommt – sie selbst der Lehrer-Berufsgruppe
angehören und in ihrer Zwitterfunktion als Lehrer
und Elternvertreter befangen sind oder sich befangen
verhalten. Jene Elternbeiräte, die schwache Schüler
ihr eigen nennen, haben zumeist größte
Hemmungen, sich in Konflikfällen mit Lehrern
und Schule anzulegen. Solche Fälle enden allzu
oft in einer häßlichen Schleimspur, auf
der vor allem Schüler und Eltern ausrutschen. |
Schweigepflicht
Die Schweigepflicht
bindet Angehörige verschiedener Berufsgruppen,
fremde Geheimnisse, die ihnen bei der Berufsausübung
anvertraut worden sind, nicht unbefugt zu offenbaren
(§ 203 StGB; Geld- oder Freiheitsstrafe
bis zu einem Jahr). Strafbar ist nur das unbefugte
Offenbaren eines Geheimnisses. Beamte oder Angehörige
des öffentlichen Dienstes unterliegen in
dienstlichen Angelegenheiten stets der Schweigepflicht.
Die Schulleitung
kann aus sachlich begründetem Anlaß
Einblick in Unterlagen nehmen. Das Gesetz sieht
in einigen Fällen vor, daß der Berater
verpflichtet ist, das Geheimnis auch gegen den
Willen des Klienten zu offenbaren (z. B. bei
Straftaten)!
Nicht identisch
mit der Schweigepflicht nach dem Strafgesetzbuch
ist das Zeugnisverweigerungsrecht.
Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer besitzen
kein Zeugnisverweigerungsrecht. |
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| Auf der Seite
der Lehrer
existieren sodann „Vertrauens-“, „Verbindungs-"
oder „Beratungslehrer“ – überflüssige
und praxisferne Einrichtungen, wie sie nur von Bürokraten
erfunden werden konnten. Die Vertrauenswürdigkeit
wird hierbei durch die Übertragung einer Aufgabe
(!) bewirkt. Und wer vertrauenswürdig ist, entscheiden
dann ein Rotationssystem, Gremien oder die Schulleitung.
Es ist die Daseinsberechtigung der Vertrauens- und
Verbindungslehrer, dem Staat als Nachweis zu dienen,
im Schulsystem an alles gedacht zu haben. Außerdem
erfährt der Lehrer unter dem irreführenden
Begriff des „Vertrauens…“ so manches,
was ihm ansonsten verborgen geblieben wäre. Zudem
besteht die allerhöchste Gefahr, an einen jener
Lehrkräfte zu geraten, denen selbst die psychologische
Behandlung anzuraten ist – nach Mitteilung des
Bundesverbands Deutscher Psychologen handelt es sich
hierbei um mehr als 80% (!) aller Lehrer (nähere
Erläuterungen im nebenstehenden Begleittext).
Schüler, die einen Vertrauenslehrer aufsuchen,
gehen somit ein sehr hohes Risiko ein, denn sie können
dessen Persönlichkeit nicht einschätzen
und vor allem nicht wissen, wie dieser reagieren wird
und welche Folgen sich daraus für sie selbst
ergeben. Tipp für Schüler: Niemals von sich
aus einen Vertrauenslehrer aufsuchen! Immer erst mit
den Eltern reden und die Angelegenheit in Ruhe überlegen.
Es gibt fast immer bessere und wirkungsvollere Lösungen!
An Schulen, in den Schulämtern
oder extern zugeordnet (bundesweit sehr unterschiedlich)
stehen zusätzlich Sozialarbeiter,
Sozial- oder Schulpädagogen
zur Verfügung. Hier gilt zunächst dasselbe
wie bei den Vertrauenslehrern: Vorsicht mit der vorschnellen
Preisgabe persönlicher Informationen –
nicht alle Helfer sind staatlich anerkannt und unterliegen
der Schweigepflicht nach § 203 StGB! Sozialpädagogen
sind für die Streit- und Konfliktlösung
ausgebildet, doch vielfach unzumutbar überlastet.
Von Schule und Schulamt wird ihre Existenz den Schülern
und Eltern gegenüber gerne verschwiegen, denn
Konflikte werden durch ihre Weiterreichung aufgeblasen
und hinausgezögert, was der schulischen Interessenlage
gerade nicht entspricht. Es geht viel schneller und
einfacher, Streitfälle mit den Instrumenten von
Amt und Macht zu beenden. |
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Schulpsychologen
sind „Teil des öffentlich verantworteten
Bildungswesens gemäß Grundgesetz (Art.
7.1) und etwas anders organisiert (Regelung in den
Schulgesetzen der Bundesländer). Sie verstehen
sich weniger als Streitschlichter, sondern mehr als
psychologischer Fachdienst für alle am Schulbetrieb
beteiligten Personen, unterliegen der Schweigepflicht
nach §203 StGB und betonen ihre neutrale Position.
Doppelqualifikation (Psychologe/Lehrer) ist nicht
selten. Häufigste Arbeitsgebiete sind Schulverweigerung,
Lern- und Leistungsstörungen. Die Beratung ist
freiwillig und kostenfrei. Hilfesuchende Schüler
oder Eltern müssen sich in der Regel selbst darum
bemühen (www.schulpsychologie.de
).
Auch hier ist es sinnvoll, sich die Preisgabe familiärer
Informationen genau zu überlegen. In einem Merkblatt
(pdf-Fassung)
wird jedoch ehrlich darauf hingewiesen: „ Sie
können jederzeit ein deutliches «STOPP»
sagen, wenn Ihnen eine Frage zu dicht kommt!“
Das Angebot für verzweifelte Schüler, Eltern
oder Lehrer sollte häufiger in Anspruch genommen
werden, doch ist auch dieser Dienst hoffnungslos überlastet
und von Mittelkürzungen bedroht.
Reine Zeitverschwendung und
hoch gefährlich ist der Weg zum Schulamt.
Hier genau sitzen jene Bürokraten, von denen
behauptet wird, sie machen Lehrern, Schülern
und Eltern das Leben unnötig schwer. Da sie neben
dem Schulleiter eine besondere Fürsorgepflicht
für die Staatsbediensteten einer Schule wahrnehmen,
sind sie keineswegs als unabhängige Ansprechpartner,
sondern als knallharte Interessenvertreter von Staat
und Lehrkräften anzusehen. Eltern, die bei Konflikten
in aller Einfalt dennoch auf die Hilfe eines Schulamts
hoffen, sollten mit der Preisgabe vor allem von persönlichen
Daten höllisch aufpassen, denn es droht auch
hier der Bumerang-Effekt: ihre rausgeplauderten Informationen
lassen sich auch gegen sie selbst verwenden!
Was ist zu tun? Schüler
brauchen Konflikte, um erwachsen
zu werden! Lehrer müssen wie auch ihre Schüler
und manche Eltern die Kritikfähigkeit erlernen
und alle sollten zielstrebig darauf hinarbeiten, die
eigenen Konfliktlösekompetenzen zu stärken.
Konflikte sind daher nicht zu
vermeiden (Arbeitsentlastung) oder unter den Tisch
zu kehren (Wunsch der Politiker), sondern zu lösen
(Mehrbelastung für Lehrer), auf ein gesundes
Maß zu reduzieren (Arbeit sparend) und notfalls
öffentlich zu diskutieren (Angstvorstellung von
Schulen und Behörden). In der Schule kann die
Einrichtung eines Konfliktmanagementsystems –
hierzu gibt es eine Fülle an wissenschaftlicher
Literatur – zumindest helfen, die Probleme zu
artikulieren und geregelte Verhaltensweisen anzustreben.
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Über
80 % der Lehrer sind nicht
in der Lage, mit den Anforderungen so umzugehen,
daß ihre Gesundheit erhalten bleibt.
„Gute
Schule – gesunde Schule” –
So hieß das Thema auf dem 18. Bundeskongreß
der Schul-Psychologen (24.–26.9.2008 in
Stuttgart). Im Mittelpunkt stand wegen ihrer
„enormen Bedeutung für die Bildung
und Entwicklung der Kinder und Jugendlichen”
die Gesundheit der Lehrer.
Vorsitzender Stefan Drewes: „Wir wollen
die anstehenden Reformen im deutschen Bildungswesen
optimal unterstützen und begleiten und
die Öffentlichkeit stärker für
die Problematik sensibilisieren".
Im Bundesdurchschnitt
ist ein Schulpsychologe für 14.500 Schüler
plus 1.600 Lehrer zuständig. „In
Konkurrenz mit hilfebedürftigen Schülern
haben Letztere immer Priorität”.
„Weniger als 20 % der Lehrer sind
laut jüngsten Untersuchungen in der Lage,
mit den Anforderungen so umzugehen, daß
ihre Gesundheit erhalten bleibt.”
Mehr als
80% der Lehrer, die unsere Schüler derzeit
unterrichten, sind danach nicht
in der Lage, Arbeit und Gesundheit in Einklang
zu bringen und sollten sich in psychologische
Behandlung begeben. Ist noch keiner der Lehrer
auf die Idee gekommen, daß dies auch außerhalb
des schulpsychologischen Dienstes möglich
ist? Was denken eigentlich jene Eltern, die
ihre Kinder dem problematischen „über
80%-Anteil” der Lehrer zur Miterziehung
anvertrauen?
Psychologen
scheinen die Chance zur Heilung positiv zu beurteilen,
denn immerhin schaffen knapp 20% der Lehrer
ihre Arbeit auch ohne Hilfe eines Psychologen.
(Zitate:
aus Pressemittt. 09/08 des bdp: www.bdp-verband.org
).
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Erfolgreiche Streitschlichtung
ist weniger ein technisch-organisatorisches Problem, sondern
nahezu ausschließlich von der Persönlichkeit
und Arbeitsweise jener Personen abhängig, die damit
befaßt sind. Daß es auch viele positive Beispiele
geben soll, läßt hoffen! Schulkritik
bittet seine Leser, darüber zu berichten.
Kommt auch eine Rückmeldung
aus der Politik, in der erklärt wird, warum Deutschland
bei der Versorgung mit Schulpsychologen das Schlußlicht
in Europa bildet? Oder ist keiner zuständig? Wird sich
das Verhältnis „1 Schulpsychologe auf 16.100
Schüler und Lehrer” verbessern? Niemand ist so
unverschämt, gleich russische (1 Schulpsychologe
auf 600 Schüler) oder italienische Verhältnisse
(1 : 500) zu verlangen. Auch die WHO (Weltgesundheitsorganisation)
gibt sich erheblich bescheidener und nennt nur eine Obergrenze
von 1 : 2.500 Schüler (ohne Lehrer). Sollte
etwa davon auszugehen sein, daß Lehrer auch außerhalb
des Schulpsychologischen Dienstes Hilfe finden können
und dieser vor allem für die Schüler da sein sollte?
In Deutschland zeigen
20 % der Schüler mittlere bis schwere Auffälligkeiten
(aggressives und unaufmerksames Verhalten, Konzentrationsmängel,
Ängste, Rückzug, Kontaktschwierigkeiten
…). Rechnet man 80 % jener Lehrer hinzu, die psychologische
Hilfe nötig hätten, ergibt sich ein Mangel von
wieviel Prozent? Unser Bildungssystem wird auch hierzu eine
schnelle Antwort finden. Doch nicht aufgeben – irgendwann
kommt jemand auf die Idee, anstelle beliebiger Lösungen
erst einmal die Fragestellung zu ändern!
pdf
/ A106 / 16.10.08
| www.schülerkritik.de
(16.10.08)
Couragierte Schüler als Vorbilder
Einmischen
und mitmischen (Schülerbeitrag, 14 Jahre)
Wer die Bildung und Ausbildung
der Kinder und Jugendlichen eines Landes bestimmt
und kontrolliert, sichert sich die Macht! Nach diesem
Grundsatz handeln alle Staaten – natürlich
in einer sehr verschiedenen Art und Weise. So versuchen
z. B. totalitäre Regimes, ihre Ideologien und
Vorstellungen schon den Jüngsten zu vermitteln,
da …weiter… |
| www.elternkritik.de
(16.10.08)
„Geschützte Grausamkeit”
statt „körperlicher Folter”?
Lehreraggressionen
gegen Schüler (Teil 1)
Agressives Verhalten von Schülern
ist ein zentrales Thema der Lehrerausbildung. Lehrer
müssen lernen, Ursachen und Auslöser aggressiver
Verhaltensweisen einzuschätzen und verantwortlich
zu reagieren. Daß jedoch auch Lehrer ihre eigenen
Aggressionen an Schülern auslassen, wird allzu
selten thematisiert.…weiter…
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| www.lehrerkritik.de
(16.10.08)
Machtverlust? Kritikfähigkeit?
Zwang zur
Neuorientierung
Wie alle Menschen wird auch
die Berufsgruppe der Lehrer von der Gesellschaft an
bestimmten Prinzipien gemessen und danach charakterisiert.
Dies spiegelt sich stets auch in Verhaltensweisen
wider. Eine zentrale Rolle spielt die Ausübung
von „Macht“ gegenüber Kindern und
Jugendlichen. Doch wenn sich Schüler und Eltern
immer selbstbewußter verhalten, droht Machtverlust–
mit Zwang zur Neuorientierung!…weiter…
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